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Leistungen

Verwalterleistungen bei Wohneigentum

Unser Ziel bei der Verwaltung der Eigentumsanlage ist, diese im Sinne der Eigentümergemeinschaft in ihrem wirtschaftlichen Bestand und technischen Zustand zu erhalten und eine ordnungsgemäße Nutzung dauerhaft zu ermöglichen bzw. zu optimieren.

Ihr Vorteil:

  • kompetenter Ansprechpartner mit fundierter Ausbildung und langjähriger Erfahrung in der Verwaltung von Eigentumsobjekten
  • wohnungswirtschaftliches am ortsansässigen Markt orientiertes Wissen 
  • Nutzung unserer testierten wohnungswirtschaftlichen Software 
  • Möglichkeit der Nutzung der 24-Stunden- Rufbereitschaft im Notfall

 

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz nehmen wir als Verwalter folgende Verpflichtungen wahr, die zusätzlich in einem Verwaltungsvertrag geregelt werden, der auch die Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft zum Inhalt hat.

Wohnungseigentümerversammlung

  • Einberufung durch den Verwalter mindestens einmal im Jahr
  • Führung des Vorsitzes in der Versammlung
  • Vorbereitung von Beschlüssen für die Wohnungseigentümerversammlung
  • Erstellung der Niederschrift
  • Führung der Beschlusssammlung

Wirtschaftsplan

  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes für die Gemeinschaft
  • Berechnung des zu zahlenden Hausgeldes jedes Wohnungseigentümers auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Wirtschaftsplanes unter Berücksichtigung der in der Teilungserklärung geregelten Kostenverteilerschlüssel
  • jährliche Abrechnung des Hausgeldes
  • Überwachung des termingerechten Eingangs der Hausgelder
  • Verwaltung der eingenommenen Gelder
  • Bildung einer Instandhaltungsrücklage

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

  • Herbeiführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Versammlung oder auf schriftlichem Weg
  • Umsetzung der Beschlüsse

Instandhaltung, Instandsetzung

  • laufende Kontrolle des Zustandes der im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Anlagen und Einrichtungen
  • Einleitung von Maßnahmen und Abschlüsse von Verträgen zur Instandhaltung
  • sowie Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen auf der Grundlage der Hausordnung
  • Selbständige Auftragsvergabe zur laufenden Instandsetzung in dem im Verwaltungsvertrag geregelten Umfang
  • umgehende Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung im Havariefall
  • Pünktliche Bezahlung aller Rechnungen, die sich aus vorgenannten Verträgen und sonstigen Verpflichtungen der Eigentümergemeinschaft ergeben
  • Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, z. B. Eichfrist von Zähleinrichtungen zur Absicherung der Gültigkeit von Abrechnungen
  • Abschluss von Versicherungsverträgen

Information der Wohnungseigentümer

  • z. B. über neue Vorschriften, die im Rahmen der EU Auswirkungen auf das Wohneigentum haben
  • über neue Grundsatzurteile, die für die Eigentümergemeinschaft von Interesse sind

 

Die Kenntnis neuer Entwicklungen und neuester Rechtsprechung wird durch unsere Mitgliedschaft im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. gefördert. 

Zusatzangebot

Verwaltungsleistungen für einzelne Eigentumswohnungen inklusive Vermietung, Betriebskostenabrechnung und technische Verwaltung. 

Sofern ein Wohnungseigentümer seine Wohnung nicht selbst nutzt und die Verwaltung übertragen möchte, ist er gut beraten, diese in die Hände des Verwalters zu legen, der auch mit den Aufgaben im gemeinschaftlichen Eigentum betraut ist. 

Damit ist gewährleistet, dass sich die zahlreichen Beschlüsse der Gemeinschaft bezüglich der Hausordnung (eventuell zur Tierhaltung, durchzuführende Reinigungsarbeiten usw.) im Mietvertragsverhältnis widerspiegeln. 

Die Annahme dieses Angebotes dient in jedem Fall der Vorbeugung von Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Mietern in der Wohneigentumsanlage.

Gesellschafter
Verband